Mag.a Christine Steger ist Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen. Sie ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) oder des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) diskriminiert fühlen.
Vom Büro der Behindertenanwältin werden unter anderem einzelfallbezogene Beratungen durchgeführt, Veranstaltungen organisiert, sowie Schlichtungsverfahren begleitet. Im Rahmen ihrer Vortragstätigkeit informiert die Behindertenanwältin Menschen mit Behinderungen und die Öffentlichkeit über spezifischen Themengebiete, Fragestellungen und Herausforderungen im Behindertengleichstellungsrecht. Dadurch werden die Ziele verfolgt, zur allgemeinen Bewusstseinsbildung der Gesellschaft beizutragen und zugleich das Rechtsverständnis von Menschen mit Behinderungen zu stärken und diese zu ermächtigen, potentielle Diskriminierungen zu erkennen und dagegen vorzugehen.
Wie können Sie uns kontaktieren?
Wenn Sie Beratung oder Informationen benötigen, können Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail, Brief, persönlich oder mittels unserem Online-Kontaktformular an uns wenden. Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Für persönliche, barrierefreie Beratung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Zudem stehen Ihnen nach terminlicher Vereinbarung zur weiteren Vernetzung unsere Regionalbüros zur Verfügung.
Foto: Mag.a Christine Steger, Bildquelle Magdalena Schlechte